Tierschutz Nienburg

"Drakenburger Heide" e.V.
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Dankbare Erben…

Juni 09, 2008 By: Leitung Category: Tierschutz Allg.

(von J. Overmeier)

Für viele Menschen ist es unbegreiflich, aber zum Glück gibt es Menschen, die auch über ihren Tod hinaus Tieren Gutes tun – sie setzen Tierheime als Erben ein.
Für Besucher eines Tierheims ist es selbstverständlich ein artgerechtes Tierheim mit freundlichem Personal vorzufinden. Aber ein Tierschutzverein kann sich noch die größte Mühe geben und alle erdenklichen Geldeinnahmequellen ausschöpfen, Geld ist im Tierschutz immer knapp und viele Vereine wären ohne ihre Spender zum Aufgeben gezwungen.
Wer die Möglichkeit hat hinter die Kulissen des Vereins zu schauen, der wird mit Hochachtung den ständigen Kampf des Vorstandes und der Vereinsmitglieder um die ständige finanzielle Grundlage des Tierheims verfolgen, da die Städte lediglich Zuschüsse für die aufgenommenen Fundtiere zahlen.
So manches Tierheim wäre schon am Ende gewesen, wenn es nicht Menschen gäbe, die Spenden für die Tiere über ihren Tod hinaus den Tieren zugute kommen ließen. Diese Menschen setzen Tierheim und Tierschutzvereine als ihre Erben ein. Ein Testament kann entweder vor einem Notar als so genanntes öffentliches Testament errichtet werden oder handschriftlich als eigenständiges Testament aufgesetzt werden. Eine mit der Schreibmaschine oder einem Computer getippte letztwillige Verfügung mag zwar leserlich sein, ist aber ungültig.
Die Abfassung eines solchen Testaments ist nicht schwer, aber ein paar Formalitäten sind schon zu berücksichtigen:
– das Testament muss handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben werden (mit Datum
und Ortsangabe) liegen mehrere Testamente vor, so ist das letzte rechtsgültig der Erbe muss genau bezeichnet werden (Tiere selbst können nicht erben!)
Um sicher zu gehen, dass der letzte Wille auch erfüllt wird, sollte das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dort wird es dann zu gegebener Zeit eröffnet und die dort genannten Personen werden von Amts wegen über den sie betreffenden Inhalt unterrichtet.

Falls auch Sie nach Ihrem Tod Tieren in Not helfen möchten, nachfolgend einige Testamentsvorschläge:

Falls Sie allein stehend sind und kein eigenes Tier haben:

Mein Testament
Hiermit bestimmte ich, Fritz Mustermann, geboren am 01.01.1900, wohnhaft in Musterort, Musterstrasse 1a; zu meinem Alleinerben über meinen gesamten Nachlass den Tierschutzverein Tierschutz Nienburg „Tierheim Drakenburger Heide“ e.V., der mein Vermögen für seine satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden hat.

Musterort, den … (Datum)
Unterschrift

Für Eheleute, die kein eigenes Tier haben (Berliner Testament):

Unser Testament
Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erbe des Längslebenden ist der Tierschutzverein Tierschutz Nienburg „Tierheim Drakenburger Heide“ e.V., der den Nachlass für seine satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden hat.

Musterort, den … (Datum) Musterort, den … (Datum)
Unterschrift Ehefrau Unterschrift Ehemann

Zusatz
Falls Sie auch Ihre eigenen Tiere nach Ihrem Tod versorgt wissen wollen:
Der Erbe, Tierschutzverein Tierschutz Nienburg „Tierheim Drakenburger Heide“ e.V., hat die Auflage zu erfüllen, meine Tiere so schnell wie möglich in liebevolle Hände abzugeben und deren Wohlergehen regelmäßig zu überprüfen.

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